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badbaklawa

Kompaniechef

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Wohnort: Gott hat die Welt nur einmal geküsst, da wo heute Baden ist

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Freitag, 14. März 2008, 23:16

Satzung der Spielgemeinschaft ONLINEWARSNETWORK

for english translation please scroll down to the second post.


§1 Name und Sitz der Spielgemeinschaft

1. Die Spielgemeinschaft führt den Namen Onlinewarsnetwork.
2. Sitz der Spielgemeinschaft ist 76297 Stutensee.


§2 Zweck der Spielgemeinschaft

1. Die Erhaltung, Förderung und Pflege von Onlinespielen mit all ihren vielfältigen Möglichkeiten.
2. Onlinewarsnetwork verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch.
3.1 Unterhaltung von Gameservern zu diversen Onlinespielen.
3.2 Unterhaltung eines Forums für den Austausch von Informationen und Kentnissen zum Thema Onlinespielen.
3.3 Gemeinsamer Nenner hierbei ist die Battlefield-Serie sowie weitere FPS-Titel.

4. Die Spielgemeinschaft ist selbstlos tätig.
5. Mittel der Spielgemeinschaft dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke der Spielgemeinschaft verwendet werden.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Spielgemeinschaft fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Alle Inhaber von Ämtern innerhalb der Gemeinschaft sind ehrenamtlich tätig.


§3 Server

1. Unser(e) Spielserver sind unsere Aushängeschilder. Dementsprechend haben sich die Mitglieder auf den Servern zu verhalten.
2. Es wird nicht beleidigt, wahllos gekickt oder ähnliches. Die Mitglieder haben eine gewisse Vorbildfunktion und sollten diese auch so vollziehen.
Es wird nicht für Fahrzeuge gekickt und auch nicht, weil jemand ein Anfänger ist. Alle sind willkommen auf unseren Servern, solange Sie sich an die Regeln halten.

3. Jedes aktive Mitglied sollte auch über unsere Serverregeln im Bilde sein.
4. Banns werden bitte in unserem Forum eingetragen. Welcher Admin wann, welchen Spieler gebannt hat, ist im Admintool nachzuvollziehen.
5. Auf den Servern ist Team- und Fairplay angesagt. Jedes Mitglied hat die Pflicht, für ausgeglichene Teams zu Sorgen. Squad Play sollte selbstverständlich sein.
6. Wichtig: bevor ihr auf anderen Servern spielen geht, Verpflichtet sich jedes aktive Mitglied dafür zu sorgen:
1) ...das unsere Gameserver laufen
2) ...auch Administriert werden

7. Unser TS3 Server ist offen für alle. Behandelt euch untereinander mit dem nötigen Respekt. Gäste werden nicht gekickt oder gebannt, solange sie sich normaler Umgangsformen bedienen.
1)Wir bitten darum, sollten Spieler aus Nicht-Deutschsprachigen Ländern im TS-Channel anwesend sein, sich zur allgemeinen Verständigung der Englischen Sprache zu bedienen.


§4 Cheaten/Statspushen

1. Cheaten: Die Spielgemeinschaft ist streng gegen das benutzen so genannter Cheater-Tools. Wer sich beim Einsatz solcher Tools erwischen lässt, kann sofort und ohne Vorwarnung aus der Spielgemeinschaft verbannt werden. Seine Daten werden zusätzlich an EA weitergegeben! Auf unseren Servern werden regelmäßig Screenshots durch Punkbuster hinterlegt, womit wir auch die Beweise für etwaiges Cheaten haben.
2. Statspushen: Die Spielgemeinschaft ist streng gegen das spielen auf Servern, die eindeutig darauf ausgelegt sind möglichst schnell, möglichst viele Punkte zu erzielen(Pistol/Knife, BigPoint, oder Server mit 32er/64er Map und 16/24 Slots)
sollte ein Mitglied mehrfach auf solchen Servern gesehen werden, oder anderweitig beim erschleichen von Punkten erwischt werden, kann er sofort und ohne Vorwarnung aus deR Spielgemeinschaft verbannt werden. Seine Daten werden zusätzlich an EA weitergegeben! (siehe auch §5.8 )


§5 Mitglieder

1. Mitglied kann jede unbescholtene Person werden.
2. Die Spielgemeinschaft besteht aus natürlichen Personen. Sie unterteilen sich nicht.
3. Die Mitgliedschaft wird durch einen Schriftlichen Antrag an den Stab und desen Zustimmung erworben. Über Aufnahmeanträge entscheidet die einfache Mehrheit im Stab.
Bei Zustimmung ist der Antragsteller 1/2 Jahr auf Probe. Der Stab entscheidet nach der Probezeit über die entgültige Mitgliedschaft.
3.1. Mit Beginn der Probezeit ist das Mitglied berechtigt seine Zugehörigkeit durch das tragen des Clantag: [OWN] in jedem Onlinespiel erkennbar zu machen.

4. Die Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Ablehnung ist nicht anfechtbar.
5. Mindestalter zur Aufnahme in die Spielgemeinschaft ist 18 Jahre.
6. Jedes aktive Mitglied soll sich im Interesse der Spielgemeinschaft betätigen und jederzeit für ihre Ziele und Verwirklichung eintreten.
7. Durch den Beitritt erkennt das Mitglied die Satzung von Onlinewarsnetwork als für sich verbindlich an.
8. Mit dem Ausschluss aus der Spielgemeinschaft kann bedacht werden:
8.1 Wer im öffentlichen oder privaten Leben das Ansehen der Spielgemeinschaft schädigt
8.2 Wer länger als zwei Monate mit der Beitragszahlung im Verzug ist.
8.3 Wer gegen §4 verstößt.

9. Die Mitgliedschaft endet durch:
9.1 Freiwilligen Austritt, der gegenüber dem Stab schriftlich zu erklären ist
9.2 Ausschluss
9.3 Tod

10. Das Geschäftsjahr geht von 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.
11. Ein Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vermögen oder die Beitragrückerstattung.
12. Mitglieder der Gemeinschaft, die sich besonders verdient gemacht haben, kann auf Vorschlag des Stabs und dessen Beschluss die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
13. Nach Austritt, bzw. einem Ausschluss ist das Tragen des sogenannten Clantags nicht mehr zulässig.


§6 Stab & Geschäftsführender Stab

1. Die Wahrnehmung der Geschäfte obliegt dem Geschäftsführenden Stab.
2. Der Geschäftsführende Stab besteht aus:
2.1 Kompaniechef

3. Der Stab setzt sich zusätzlich zum Geschäftsführenden Stab wie folgt zusammen:
3.1 stellv. Kompaniechef
3.2 Kompaniespieß
3.3 S-6 Offiziere
3.4 Zugführer

4. Jeder von ihnen ist Alleinvertretungsberechtigt.
5. Der Stab ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte anwesend sind.
6. Der Stab entscheidet in allen Fragen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Zweitstimme des Kompaniechef.


§7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliesderversammlung der aktiven und fördernden Mitglieder soll zu Anfang des Geschäftsjahres stattfinden.
2. Die Einberufung erfolgt mindestens 3 Wochen zuvor per Forenpost und Email
3. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor beginn der Versammlung schriftlich einen Antrag stellen.
4. In der Mitgliesderversammlung hat der Stab der Mitgliedschaft Bericht über das vergangene Geschäftsjahr zu erstatten.
5. Bei Abstimmungen entscheidet eine einfache Mehrheit.
6. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliesderversammlung ist beschlussfähig ungeachtet der Anzahl der Anwesenden Mitglieder.
7. Über die Mitgliesderversammlung ist ein Protokoll zu führen.


§8 Beiträge

1. Zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins wird von den Mitgliedern ein Beitrag erhoben.
2. Die jeweilige Höhe dieses Beitrages beschließt die Jahreshauptversammlung
3. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.01 jedes Jahres zu bezahlen.
4. Die Höhe des Beitrags wird folgendermaßen festgelegt:
4.1 Mitgliedsbeitrag 40,00 €

5. Der Mitgliedsbeitrag wird immer für das Kalenderjahr erhoben.
6. Beim Eintritt in die Spielgemeinschaft wird der halbe Jahresbeitrag fällig. Ab dem Folgejahr in gesamter Höhe

7. Die Zahlung sollte möglichst per Überweisung auf das Konto von Onlinewarsnetwork geleistet werden.


§9 Neutralität

Die Spielgemeinschaft ist parteipolitisch und religiös neutral. Es dürfen keine Parteien oder kirchliche Einrichtungen gleich welcher Religion mit finanziellen Mitteln oder durch Aktivitäten unterstützt werden.


§10 Schlussbestimmung

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt.


§11 Gesetzliche Vorschriften

1. Für alle in der Satzung nicht geregelten Fälle gelten die Bestimmungen des BGB.


die Satzung tritt am 08.09.2010 in Kraft


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Sonntag, 6. Februar 2011, 01:19

Statutes of the Gamingcommunity ONLINEWARSNETWORK

§1 Name and headquater of the gaming community

1. The gaming community is called Onlinewarsnetwork.
2. Location of the headquater is 76297 Stutensee, Germany.


§2 Purpose of the Community

1. The preservation, promotion and maintenance of online games, with all its manifold possibilities.
2. Onlinewarsnetwork pursues exclusively and directly charitable purposes.
3. The purpose is achieved in particular through.
3.1 Maintenance of game servers to various online games.
3.2 Maintain a forum for the exchange of information and knowledge about onlinegames.
3.3

4. The gaming community is acting selflessly.
5. Community resources may be used only Statutory.
6. No person may benefit from expenses which are alien to the purposes of Community or disproportionately high
7. All holders of functions within the community are volunteers.


§3 Members

1. Membership is open to any innocent individual.
2. The syndicate consists of natural persons. They do not divide.
3. Membership is acquired by a written request to the staff and desen consent.
Admission into the community is decided by simple majority at the Staff. If approved, the applicant 1 / 2 years on probation. The staff will decide after the trial period on the final membership.
3.1. With the start of the trial period the member is entitled to his affiliation by wearing the clan tag: [OWN] make evident in every online game.

4. Membership can be refused without giving reasons. The rejection is final.
5. Minimum age for inclusion in the community is 18.
6. Each active member must be active in the interest of the community and strike at any time for their objectives and implementation.
7. By joining the member recognizes the statute of Onlinewarsnetwork as binding.
8. With the exclusion from the gaming community can be considered:
8.1 Who harms in public or private life, the reputation of the community.
8.2 Who is in default over two months with the premium payment.
8.3 Whoever violates §4.

9. Membership ends:
9.1 Voluntary withdrawal, which can be explained in writing to the Department
9.2 Exclusion
9.3 Death

10. The fiscal year runs from 1 January to 31 December each year.
11. A member is not entitled to the assets or premium refunds.
12. Members of the community who have made outstanding services may, upon proposal of the rod and its decision will be awarded honorary membership.
13. After withdrawal, or an exclusion wearing of the so-called clan tags are no longer allowed.

§ 4 Staff & Executive Staff

1. The perception of business shall be the Executive rod
2. The Executive Staff consists of:
2.1 Kompaniechef

3. The staff is made in addition to Executive Staff as follows:
1.3 Stellv. Kompaniechef
2.3 Kompaniespieß
3.3 S-6 Offizier
4.3 Zugführer

4. Each of them is authorized to represent.
5. The staff has a quorum if at least half are present.
6. The staff decide all questions with a simple majority of votes. In a tie, the second vote of the Kompaniechef decides.



----------- Translation will be continued soon --------------------